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Orts- und Nächtigungstaxe Neu (Verordnung)

Von der Abgabepflicht sind befreit:

  • Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr

§ 4 Ausmaß

(1) Die Ortstaxe (Gemeindeabgabe) beträgt je abgabepflichtiger Person und Nächtigung nach § 3 Abs. 1 erster Satz für das gesamte Gemeindegebiet (Maiernigg, Sekirn, Reifnitz, Raunach, St. Anna, Maria Wörth und Dellach) ganzjährig (01.01. bis 31.12.) Euro 2,-.

Anmerkung: Die Nächtigungstaxe (Landesabgabe) wurde ebenfalls  auf € 0,70 erhöht und ist der Ortstaxe hinzuzurechen, d. h. je abgabepflichtiger Person und Nächtigung insgesamt Euro 2,70.

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