Übergangsfrist neue Gästemeldeblätter

Geschätzte Gastgeberinnen und Gastgeber,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir kündigen an, dass es ab 2024 NEUE Gästemeldeblätter nach neuen Richtlinien des Meldegesetzes geben wird.

Die Übergangsfrist endet mit 31. Oktober 2024. Ab diesem Zeitpunkt werden alle bisherig verwendeten „händischen“ Meldeblätter (bzw. Meldebücher) UNGÜLTIG und dürfen nicht mehr weiter verwendet werden!!!

Die elektronischen Meldeblätter sind bereits durch die Firma PSC angepasst worden.