Gebührenbremse Zweckzuschussgesetz, BGBL. I NR. 122/2023

Gebührenbremse Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 122/2023

Um Gebührenerhöhungen in den Gemeinden zu dämpfen, gewährt der Bund den Gemeinden 2024 einen Zweckzuschuss von insgesamt 150 Millionen Euro.

Unserer Gemeinde wurde ein Zweckzuschuss in der Höhe von Euro 26.993,00 gewährt.  Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.03.2024 den Beschluss gefasst, dass dieser Betrag dem Gebührenhaushalt Müllbeseitigung zugute kommt. Dadurch konnte eine Erhöhung der Müllgebühren für das Jahr 2024 abgewehrt werden und alle Gemeindebürger kommen somit in den Genuss dieser Zuwendung. Die letzte Erhöhung der Müllgebühren erfolgte im Jahr 2011.

Angesichts der explodierenden Ausgaben wird es jedoch unumgänglich sein, die Müllabfuhrgebühren im Jahr 2025 zu erhöhen.